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Neuer Mindestlohn seit 01. Januar 2011 PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 15. Februar 2011 um 22:20 Uhr

Mehr Lohn für Gebäudereiniger seit 1. Januar 2011 - Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn gefordert -

Mehr Lohn erhalten die knapp 900.000 Beschäftigten des Gebäudereiniger-Handwerks in Deutschland seit 1. Januar 2011. Die Stundenlöhne für Gebäudereiniger liegen dann in der Lohngruppe 1 im Westen bei 8,55 € bzw. bei 7,00 € im Osten. „Unsere Stundenlöhne für ungelernte Arbeitskräfte im Westen ab 1. Januar 2011 liegen damit bereits über dem vom DGB geforderten Mindestlohn von 8,50 €. (Bungart) Nach den Lohnerhöhungen zum 1. Januar 2010 um 3,8 Prozent im Osten bzw. 3,1 Prozent im Westen, folge nun eine weitere Erhöhung um 2,5 Prozent (Ost) bzw. 1,8 Prozent (West).

Bungart wandte sich gegen die häufige Charakterisierung der Gebäudereiniger-Branche als „Niedriglohnsektor“. Für Glas- und Fassadenreinigung zum Beispiel werde demnächst ein Stundenlohn von 11,33 € (West) bzw. 8,88 € (Ost) gezahlt. „Wer bei diesen Stundenlöhnen noch von Niedriglöhnen spricht, der kennt die Realität auf dem Arbeitsmarkt nicht“, so Bungart.

Ungeachtet des für die Branche geltenden Mindestlohnes bekräftigte der Verband seine Forderung nach einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. „Nur ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn verhindert Lohndumping, steigende Arbeitslosigkeit im Inland, den Wettbewerb um die niedrigsten Löhne und eine Gefährdung der Sozialversicherungssysteme.“ Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für die acht neuen EU-Mitglieder ab dem 1. Mai 2011 unabdingbar. „In vielen Branchen werden dann die Beschäftigten in Deutschland konkurrieren mit Arbeitnehmern aus Ländern, in denen zum Teil Stundenlöhne von zwei bis vier Euro marktüblich sind.“ (Bungart)

 

(Quelle: Bundesinnungsverband Gebäudereiniger-Handwerk)

www.gebaeudereiniger.de

Aktualisiert ( Dienstag, den 15. Februar 2011 um 22:28 Uhr )
 

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